Rechtsanwalt Friedrich Schmidt aus Bernkastel-Kues plant schon wieder zwei Befangenheitsanträge. Er überlegt, zwei psychiatrische Sachverständige abzulehnen, die ihm Schwäche der geistigen Kräfte bescheinigen - diesmal vor dem Anwaltssenat des Bundesgerichtshofes in eigener Sache. Denn Anwalt Schmidt soll aus der Anwaltschaft fliegen. Er stört die Justiz durch ein erbittertes, dringliches Rechtsbewußtsein, durch Anwürfe und Beschimpfungen, durch lange Schriftsätze - und auch durch Befangenheitsanträge. Und es gibt Psychiater, die' der Justiz beflissen bescheinigen, ein Anwalt, der in den Akten laut schreit, lebe in einem querulatorisch-paranoiden Zustand, er sei schlicht zu verrückt für die Ausübung des Anwaltberufes.