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Rechtstipps

Polizeigewalt in Gießen und überall

Gießen ++ Überall ++ G8 2007 ++ Cop Culture ++ Folter ++ Fahrkartenkontrolle ++ Links

Cop Culture wirkt vor allem institutionspatriotisch und fordert von allen Angehörigen in gleichem Maße eine "Unterordnung" unter die geltenden Gesetze und institutionellen Regelungen. Damit sorgt sie für eine umfassende Assimilation unter Androhung von Marginalisierung oder Ausschluss: Männer, Frauen, Deutsche, Migranten, Alte, Junge, Hetero- und Homosexuelle, Christen, Muslime, Juden etc. Im Gegensatz zum Diversity-Management kultiviert und betont sie die Differenz jedoch nicht, sondern nivelliert sie: aus Diversität wird Homogenität.
Auszug aus Behr, Rafael (2006): Polizeikultur, Verlag für Sozialwissenschaften (S. 41)

OLG Frankfurt findet Polizeiprügel unwichtig (BVerfG, 1 BvR 1807/07 vom 19.2.2008)
Selbst wenn sich beweisen ließe, dass der Beschwerdeführer zum einen an den Schultern gerüttelt und dabei einmal mit dem Kopf gegen die Wand geschlagen worden sei und darüber hinaus einen Schlag gegen den Brustkorb erhalten habe, hielte sich eine solche Gesundheitsbeeinträchtigung jedoch in einem so begrenzten Rahmen, dass sie die Zahlung eines Schmerzensgeldes noch nicht erfordere, zumal ihr als solche im Zusammenhang mit der verbalen Androhung, dem Beschwerdeführer Schmerzen zufügen zu lassen, eine untergeordnete Bedeutung zukomme.
Hessische Landesregierung sieht das ähnlich (gleiche Quelle)
Zur Verfassungsbeschwerde hat die Hessische Staatskanzlei Stellung genommen. Hinsichtlich der Rüge der Verletzung der Rechtsschutzgleichheit sei die Verfassungsbeschwerde unbegründet. Es sei verfassungsrechtlich vertretbar, die streitigen Gesundheitsbeeinträchtigungen während der Vernehmung - Rütteln an den Schultern, Stoßen mit dem Kopf gegen die Wand sowie Schlag mit der flachen Hand – als so begrenzt anzusehen, dass sie die Zuerkennung eines Schmerzensgeldes nicht erforderten. Der vorliegende Fall lege es darüber hinaus nahe, der beabsichtigten Amtshaftungsklage den fundamentalen Rechtsgrundsatz des § 254 BGB entgegenzuhalten. Danach sei das Verhalten des Geschädigten bei der Verursachung und der Schadensminderung bzw. -verhütung mit zu berücksichtigen. Zwar sei die Androhung von Schmerzzufügung nicht zu rechtfertigen und stelle eine schwere Amtspflichtverletzung dar. Doch könne hier nicht außer Acht gelassen werden, dass die Polizeibeamten in ihrer Handlungsweise provoziert worden seien durch ein schweres, vom Beschwerdeführer zu verantwortendes Verbrechen, nämlich die Entführung und Ermordung eines Kindes. ... Auch wenn der Beschwerdeführer strafprozessual das Recht gehabt habe, sich nicht selbst zu belasten, so habe er es doch in der Hand gehabt, durch den einfachen Hinweis auf den Aufenthalt des entführten Kindes alles das abzuwenden, was anschließend mit ihm geschehen sei.

Es ist uns natürlich nicht gelungen, eine Polizei in der Größenordnung von 80000 Leuten auszubilden, die rechtsstaatlich einwandfrei handeln. (GdP-Boss Freiberg zur Polizeitruppe in Afghanistan im Gespräch mit Report Mainz; Quelle: Junge Welt, 21.10.2008, S. 4)

Gießen

Justiz schützt Polizei: Fuck the police ... soll eine Beleidigung jedes einzelnen Polizisten sein (laut Gerichtsurteilen in Gießen)

Verdamp lang her ... ein Fallbeispiel Gießener Polizeigewalt aus alten Zeiten

Die Geschichtsschreibung von Konflikten mit der Gießener Polizei verläuft, so sie überhaupt öffentlich wird, nach immer denselben Mustern ab:

Im Konflikt zwischen politischen AkteurInnen und der Gießener Polizei sind solche Abläufe in den Jahren 2002 bis 2005 Alltag gewesen. Schritt 4 klappte dabei regelmäßig nicht, insbesondere Guido Tamme persönlich sorgte dafür, dass Gegendarstellungen z.B. von Personen aus dem Umfeld der Projektwerkstatt nie veröffentlicht wurden. Seine Hetze aber war beachtlich - von persönlichen Anmachen ("Blondine") bis zur Unterstellung von Straftaten.
Sicherlich ist es eher unüblich, dass Angehörige gesellschaftlicher Eliten Opfer der Gießener Polizei werden. Aber es kommt vor - und bevor sich Tamme & Co. dessen völlig klar werden, laufen die Schritte 1 bis 3 im klassischen Stil ab. Zurückgeblättert ... das Jahr 1997:

Das Geschehen
Schritt 1: Polizisten attackieren PunkerInnen im Gießener Hauptbahnhof, zwei der Punker werden festgenommen. Nach dem Grund erkundigte sich eine Person, die daraufhin einfach auch festgenommen wird ... Gießener Polizei halt.
Schritt 2: Die Polizei sendet eine Pressemitteilung raus und die wird in der Gießener Allgemeine als Tatsachenbehauptung abgedruckt.


Gießener Allgemeine, 10.3.1997
Alles im Tatsachenstil: "randalierten ... wurden Reisende und Beamte beleidigt ...". Kann ja sein, aber weil es die Polizei behauptet, ist es deshalb noch lange nicht so gewesen! Recherchen aber haben offenbar nie stattgefunden! Auch über die "47jährige Frau" wird so geschrieben: "Diese Festnahme versuchte eine 47jährige Frau aus Gießen zu verhindern".

Schritt 3: Nun stellt sich heraus, dass die Polizei aus Versehen die Falsche attackiert hat. Wenn PunkerInnen, Obdachlose, politische AktivistInnen usw. festgenommen, verprügelt oder angepöbelt werden, ist das Polizeialltag und niemand kümmert sich drum. Die Sache wäre nach Schritt 2 erledigt gewesen. Doch, welch Pech, die Festgenommene war Landtagsabgeordnete. Da muss Guido Tamme mit seiner besonderen Stärke in Erscheinung treten: Hetze. Das macht er auch gleich ordentlich - für ihn ist sogar die Karriere der Festgenommenen (also des Opfers von Polizeihandlungen) futsch.
Rechts: Gießener Allgemeine, 11.3.1997

Doch das alles hilft nichts mehr. Die Festgenommene wehrt sich, reicht eine Dienstaufsichtsbeschwerde (siehe Zeitungsartikel unten vom 12.3.1997) und sogar eine Gegendarstellung ein. Anders als bei PunkerInnen, Obdachlosen oder politischen AktivistInnen, deren Gegendarstellungen weder in Gießener Anzeiger noch in der Gießener Allgemeine jemals eine Chance hätten (insofern ist auch der Vermerk, die Zeitung sei zum Abdruck verpflichtet, falsch - ist sie nur, wenn mensch auch die Mittel hat, es durchzusetzen), gehört eine Landtagsabgeordnete eben zur Elite der Gesellschaft und kann mit solchen Aktionen punkten.

Links:

 

 

 

 

 

Gießener Allgemeine, 14.3.1997


Die weiteren Pressetexte: CDUler stimmen in die Hetze mit ein, wobei auch der Name Volker Bouffier auftaucht - auch damals schon CDU-Obermacker von Gießen. Später wurde er Innenminister und in den Jahren ab 2002 zum wichtigsten politischen Scharfmacher gegen politische KritikerInnen.


Gießener Allgemeine, 12.3.1997 (oben) und 13.7.1997 (unten)

Gießener Allgemeine, 18.3. (links) und 19.3.1997 (oben)


Gießener Allgemeine, 21.3.1997

Polizeigewalt überregional

"Bewaffneter Arm der Demokratie" (Junge Welt, 2.8.2005, S. 5)
"Polizisten machen alles, was man ihnen sagt." (ehemaliger KZ-Häftling und Antifaschist Ernesto Kroch im Interview in: Junge Welt, 10.7.2007 (S. 8)


Zivilpolizist K. Rouven bei der Arbeit (Berlin 2006) ... mit Erfolg: Mehrere Knochenbrüche (mehr ...)

Und natürlich: Das Verfahren gegen den Schläger wird eingestellt - es sei zu laut gewesen, daher sei es ... blabla. Auszüge aus: Junge Welt, 7.3.2007 (S. 5)
Nach fast anderthalb Jahren hat die Berliner Staatsanwaltschaft ihr Ermittlungsverfahren gegen einen Zivilpolizisten eingestellt, der bei einer Demonstration gegen das Bundeswehrgelöbnis am 26. Oktober 2005 wahllos in die Menge geprügelt und mehrere Menschen verletzt hatte. Obwohl die Schlägerorgie, an der ein weiterer Zivilbeamter und mehrere Uniformierte beteiligt waren, durch Fernsehaufnahmen und Augenzeugenberichte dokumentiert war, kam die Staatsanwaltschaft u. a. zu dem Ergebnis, das Geschehen sei »turbulent« gewesen, so daß sich der Beschuldigte mit der »Codiernummer 33755« kein »zutreffendes Bild von der Sachlage« habe machen können. Es liege also keine »strafbare Körperverletzung« vor. ...
U. a. sei die »Geräuschkulisse« zu hoch gewesen, auch die »mäßige Beleuchtung« werde als Entschuldigung angeführt.
Ergänzung (Quelle): Rouven K. ... wurde ... weder bestraft noch versetzt. Denn Rouven K. durfte unter anderen am 11. Februar 2006 in Dresden und am 15.12.2007 in Hamburg wieder mit Schlagstock auf DemonstrantInnen losgehen.

Rostock und Heiligendamm, Juni 2007


Absurde Presse: Der Demonstrant setzt "alle Mittel" ein (auf Spiegel-Online vom 6.6.2006 (Demonstrationen in Rostock zum G8-Gipfel)


Polizei in Rostock beim G8-Gipfel 2007 (Junge Welt, 12.6.2007, S. 3 oben; SoZ 7/07, S. 14 unten)
Sabine Christiansen benannte ihre Diskussion darauf: "Polizei - Prügelknaben de Nation" und lud eine Kritikerin aus

Gerichtsfest: Brutale Polizei
Auszüge aus einem Bericht zu einem Gerichtsverfahren, in: Junge Welt, 13.7.2007 (S. 4)

Während der Verhandlung wurden Polizeivideos einer Berliner Einsatzhundertschaft sowie der Bereitschaftshundertschaft des Unterstützungskommandos (USK) Nürnberg gezeigt, auf denen mehrere brutale Attacken der Polizei auf den internationalistischen Block zu sehen waren. Selbst der Richter bescheinigte in seinem mündlichen Urteil, daß »die Polizei massiv auf diese Gruppe eingeschlagen hat« und eindeutig Personen angriff, »die in friedlicher Absicht demonstriert haben«.

Ein Beispiel für viele: Behandlung eines Festgenommenen

Auszug aus "Die Wache 16 ist bekannt für ihre Übergriffe", in: Junge Welt, 19.9.2007 (S. 8)
Ich bin im Rahmen eines Polizeieinsatzes im Hamburger Schanzenviertel in der Nacht zum Sonntag unter dem Vorwurf der angeblichen Sachbeschädigung festgenommen worden. Die Beamten brachten mich unmittelbar nach der Festnahme auf das Polizeirevier 16 in der Lerchenstraße. Dort wurden meine Personalien festgestellt. Der Ton, der auf dieser Wache herrschte, war aggressiv und respektlos. Bei dem folgenden Verhör machte ich von meinem Recht Gebrauch, jegliche Aussage außer der Angabe meiner Personendaten zu verweigern. Dann erlebte ich etwas, das ich in meinen schlimmsten Träumen nicht erwartet hätte. Die mich verhörenden zwei Beamten sprangen urplötzlich auf, zogen Pfefferspray aus der Gürteltasche und sprühten mir von zwei Seiten über einen längeren Zeitraum eine erhebliche Menge der Reizflüssigkeit auf Gesicht und Körper.
Wie haben Sie auf diesen Übergriff reagiert?
Reflexartig zog ich meine Hände vor das Gesicht und erhob mich vom Stuhl. Einer der Beamten brüllte etwas wie »Jetzt hören Sie endlich auf!« und »Lassen Sie das sein!«. Ich schrie meinerseits unter Schmerzen, daß ich nicht verstehe, was das soll und keinen Widerstand geleistet habe und auch nicht vorhätte, das zu tun. Dann stürzten die beiden Beamten sich auf mich und drangsalierten mich, indem sie meinen Kopf auf den Boden schlugen. Sie zerrissen mein T-Shirt und legten mir Handschellen an.

Urteile gegen PolizeikritikerInnen, Ermittlungsverweigerung bei Polizeigewalt

Und immer wieder: Wer von Polizisten verprügelt wird, kassiert eine Anzeige wegen Widerstand oder auch Körperverletzung. Gerichte glauben Polizisten immer. Das macht die prügelnden Uniformträger noch sicherer, einfach alles zu können. Ausnahmen gibt es nur selten, z.B. wenn zufällig jemand das Geschehen fotografiert und dann auch noch in die Medien bringen kann - so wie hier: Die Bullen hatten natürlich schon Anzeige erstattet gegen ihr Opfer siehe Bericht in der Jungen Welt, 8.9.2005 (S. 2).
Die gleiche Logik haben auch die Anklagen gegen den mehrfach von Polizisten angegriffenen Projektwerkstättler - immer resultiert daraus eine Anzeige gegen das Opfer:

Volker Bouffier, Scharfmacher in Gießen (er wohnt da auch!), verschleiernd über seinen Krieg gegen Oppositionelle (Presseinfo des Innenministerium):
Die Hessische Polizei geht konsequent gegen jede Form von politisch motivierter Kriminalität vor.

Offizielle Kritik

Auszug aus einem Artikel zur Europaratskritik an Zuständen in Knästen, in: FR, 18.4.2007 (S. 1)
Fort- und Weiterbildung mahnt der Europarat auch anderswo an. Im Bericht der Abgeordneten heißt es: "Allen Polizeibeamten ist deutlich zu machen, dass Gewaltanwendung bei einer Festnahme sich auf das unbedingt erforderliche Maß beschränken sollte und keine Schläge gerechtfertigt sind, sobald die Betroffenen unter Kontrolle gebracht worden sind. Allgemeiner gesagt, sollten sie regelmäßig und angemessen daran erinnert werden, dass jede Form von Misshandlung - einschließlich verbaler Beschimpfung - festgehaltener Personen nicht akzeptabel ist und entsprechend bestraft wird."

Fallbeispiel G8-Protest 2006/2007

Beim G8-Camp 2006 wurde ein Teilnehmer verhaftet und misshandelt. Unter anderem wurde sein Kopf gegen die Wand und den Boden geschlagen. Dieses meldete er über das mit ihm gemachten Verhör (wie immer sind Opfer von Polizeigewalt die Gefangenen der TäterInnen). Die Staatsanwaltschaft beachtet es aber nicht - was bereits Rechtsbruch ist, denn sie muss ermitteln. Erst auf Nachfrage guckte sie nochmal nach und befand dann: Könnte ja auch anders gewesen sein, daher ermittelt sie nicht. So einfach geht das, wenn die Täter zur Staatsmacht gehören. Auszug aus der Mitteilung der Staatsanwaltschaft vom 9.2.2007 (Az. 418 Js 2426/07):

Polizeigewalt ist Alltag ...

Niemand redet drüber ... ZeugInnen fehlen oder haben keine Chance gegen die abgesprochenden Versionen der PolizistInnen ... RichterInnen, Staatsanwaltschaft und Polizei halten zusammen ... die ständige Schläge, Mißhandlungen, Drohungen usw. von Polizei gegen Menschen sind einfach der Kollateralschaden, den ein Staat hat bei der Sicherung seiner Macht. Nur manchmal wird sichtbar, was vor sich geht. Zum Beispiel, wenn PolizistInnen in eine Demonstration reinknüppeln und zwei zivile Polizeiermittler zusammenschlagen - die Prügler wurden verurteilt. Hätten sie DemonstrantInnen getroffen, wäre das sicherlich nicht geschehen ...
Ein dramatischer Fall ereignete sich im Dezember 2004 in Dresden. Bullen stürmen eine Wohnung - sicherlich so, wie sie es üblicherweise tun. Nur irren sie sich in der Haustür und überfallen einen Kollegen. Dessen Version zählt was in Obrigkeitsdeutschland. Und so erfährt mensch, was auch sonst ständig abgeht, aber eben verschwiegen bleibt ...
Auszug aus der Frankfurter Rundschau, 20.12.2004, S. 16:

Auszug aus "Ich sagte: Jetzt ist Schluß", Interview mit dem Polizeibeamten Uwe Chrobok in: Stern 17/1995 (S. 226 f.)
Stern: Sie haben vor der Staatsanwaltschaft ausgesagt, daß Kollegen von Ihnen festgenommene Schwarzafrikaner mit Trängengas und Desinfektionsspray mißhandelt hätten. Wie war das genau?
Chrobok: Mein Dienstherr hat mir nicht erlaubt, darüber jetzt öffentlich zu sprechen. ...
Stern: Sie haben auch ausgesagt, daß sich Kollegen von Ihnen damit gebrüstet hätten, schwarzafrikanische Dealer zu abgelegenen Orten im Freihafen gefahren und dort Scheinhinrichtungen inszeniert zu haben. Warum haben Sie damals nicht sofort gehandelt?
Chrobok: Ich habe es im ersten Moment nicht ernst genommen.
Stern: Sie hielten das über Übertreibung?
Chrobok: Ich dachte, die überziehen, das sind nur Sprüche. Aber dann kamen entsprechende Details hinzu, bis ich ahnte, daß es vermutlich so gewesen ist.

Auszüge aus der Sendung "Panorama" vom 5.3.2009
Auch unsere braven Beamten in grün schlagen ab und an mal kraftvoll zu. Opfer solcher Polizeigewalt haben es schwer. Man stößt auf eine Mauer des Schweigens und falscher Solidarität. ... plötzlich feuert einer der Polizisten aus nächster Nähe acht Schüsse ab. Tötet Dennis. Zwei Beamte stehen zwar daneben. Wollen später aber nichts gesehen, nichts gehört haben. Die Ermittlungen der Oberstaatsanwältin werden von den Polizisten blockiert. ...
Am Tatort waren 14 Polizisten. Die Staatsanwaltschaft befragt jeden einzelnen zu ihrem Fall. Das Ergebnis: Keiner will was gesehen haben. Keiner will es gewesen sein. Wie so oft wird das Verfahren eingestellt, weil der Polizist nie gefunden wurde, der auf Wenta eingeschlagen hat. ... Alles Einzelfälle? Fakt jedenfalls ist: Allein in Berlin gab es im Jahr 2007 1834 Strafverfahren gegen Polizisten. Verurteilt wurden drei. Eine beunruhigende Bilanz. ...
Wenn wir uns auf das, was die Polizei in ihren Berichten schreibt nicht mehr verlassen können, worauf denn dann?“ Quelle: Bonner Generalanzeiger. Die Opfer bleiben allein. Die Innenminister stellen sich häufig vor ihre Beamten. Unabhängige Polizeikommissionen lehnen die meisten strikt ab.


Polizist schlägt mit Faust ins Gesicht - Kollege guckt zu und macht nichts

Polizeibewaffnung

Polizeibrutalität und Vertuschung am Beispiel: Tod im Polizeiwahrsam (Adem Özdamar, 2008)

Krasser Fall im März 2008: Die Polizei prügelt offenbar einen (nichtdeutschen) Gefangenen zu Tode. Doch das wird verschwiegen. Die gerichtsmedizinischen Gutachten hätten ergeben, dass keine Fremdeinwirkung vorläge. So verläuft es immer ... die RobenträgerInnen decken die Uniformierten. Die Medien glauben beiden. Ruhe.
Doch diesmal traten ÄrztInnen an die Öffentlichkeit und sagte aus, dass alles gelogen war. Sie hätten etwas anderes herausgefunden - nämlich dass der Gefangene erheblicher Gewalt ausgesetzt war ...

Auszug aus einem Bericht zu amnesty-Bemühungen zu dem Fall, in: FR, 12.3.2008 (S. 3)
Der Todesfall Adem Özdamar wird Amnesty International (AI) viel Arbeit bereiten. Denn Medienberichte über mögliche Opfer von Polizeigewalt ermunterten viele dazu, sich an die Menschenrechtsorganisation zu wenden, sagt AI-Mitarbeiter Wolfgang Grenz. Sie erzählen dann von ihren Erfahrungen mit Beamten, die mehr Feind sind als Freund und Helfer.
Fast alle diese Fälle ähneln sich. Zunächst ist es schwierig für die Betroffenen zu beweisen, dass Beamte sie misshandelt haben. Meist geschieht dies auf einem Polizeirevier. Die Zeugen sind entweder Uniformierte, die häufig nicht aussagen. Oder es handelt sich, auf der anderen Seite, um Freunde oder Bekannte des Opfers, deren Aussagen nicht zählen, weil sie befangen sind. Die früher sehr aktive Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizisten (BkP) berichtete, häufig würden zudem Beweismittel verschwinden.

Auszug aus "Zweifel an offizieller Version im Todesfall Özdamar", in: FR, 11.2.2008 (S. 4)
Der auf einer Hagener Polizeiwache ins Koma gefallene und mittlerweile verstorbene Türke ist möglicherweise Opfer von Polizeigewalt. Aussagen von Ärzten und Zeugen, die der Frankfurter Rundschau schriftlich vorliegen, lassen Zweifel an der bisherigen Darstellung der ermittelnden Hagener Staatsanwaltschaft aufkommen.
So stellte die Dortmunder Gerichtsmedizinerin Eva Schmidt über das 26-jährige Opfer fest: "Hämatome über der linken Augenbraue sowie am rechten Oberlid (sind) Ausdruck einer stumpfen Gewaltanwendung von außen.” Bislang hatte der Hagener Oberstaatsanwalt Reinhard Rolfes immer behauptet, es gebe "keinerlei Anzeichen für eine äußerliche Gewaltanwendung.” So gebe es auch keinen Grund für weitere Ermittlungen. ...

Beschreibung der genaueren Abläufe in der FR, 12.3.2008 (S. 2)
Fotos aus der Notaufnahme des Krankenhauses lassen rote Schnürungen am Gelenk erkennen, die rechte Hand ist aufs Doppelte angeschwollen. Desweiteren zeigen die Fotos ein handtellergroßes Hämatom am Hals so wie an der Stirn, Blutergüsse und Schürfwunden am ganzen Körper."Der Patient wurde möglicherweise mit dem Kopf gegen eine Wand geschlagen”, gab die behandelnde Notärztin Kathrin Hoffmann zu Protokoll. Sie habe sich außerdem gefragt, ob jemand auf seiner Brust gesessen habe.
Die Polizei behauptete hingegen schon wenige Stunden nach dem Vorfall ihre Unschuld. Zunächst bezeichnete sie Adem Özdamar in einer Pressemitteilung als psychisch krank und verwirrt, dann wieder als Drogensüchtigen.

Das bittere Ende: Einfach alles eingestellt
Auszug aus "Ermittlungen zu Özdamar eingestellt", in: FR, 24.6.2008 (S. 5)

Die Hagener Staatsanwaltschaft spricht ihre Polizisten frei: Sie stellt die Ermittlungen zum Tode von Adem Özdamar "mangels Tatverdacht" ein. Das ist das Resultat der Obduktionsergebnisse, die am Montag präsentiert wurden - zwei Monate später als ursprünglich angekündigt. ...
Das türkische Justizministerium hat die Leiche in Istanbul ein zweites Mal obduzieren lassen. Noch aber warten dortige Mediziner auf das Gehirn Özdamars, das bislang von den deutschen Behörden einbehalten wurde. ...
"Die Staatsanwaltschaft Hagen hat die Ermittlungen objektiv und mit dem gebotenen Nachdruck geführt", schreibt die Hagener Staatsanwaltschaft in ihrer Pressemitteilung. Allerdings wurden Ärzte, die Özdamar bei seiner Einlieferung untersucht hatten, nicht als Zeugen befragt, Videoaufnahmen aus der Wache nicht ausgewertet. Die Generalstaatsanwaltschaft in Hamm und das Innenministerium decken aber die Hagener Beamten. Der Anwalt der Familie Özdamar hatte beantragt, die Hagener Staatsanwaltschaft abzulösen, weil die Ermittler Objektivität vermissen ließen. Sein 16-seitiger Antrag wurde von der Generalstaatsanwaltschaft binnen zwei Tagen abgelehnt, ohne dass die Ermittlungsakten aus Hagen überhaupt eingesehen worden wären.

Weitere Tote in Polizeigewahrsam:

Weitere Links zu Polizeigewalt

Lottogewinn wahrscheinlicher als Anklagen gegen Polizisten ...

Im statistischen Vergleich mit anderen Bundesländern sticht Berlin durch die hohe Zahl an Verfahren gegen Polizisten hervor – jedes Jahr wird gegen fast jeden 20. wegen Körperverletzung im Amt ermittelt. Wahrscheinlich ist das zu niedrig gegriffen, erfahrungsgemäß trauen sich viele Opfer von Polizeiübergriffen nicht, Anzeige zu erstatten.
Zwischen 1995 und 2004 wurden in Berlin 98,3 Prozent aller Körperverletzungsanzeigen gegen Polizisten ohne Verurteilung abgeschlossen. In 1,3 Prozent aller Fälle kam es zu einer Anklage, in 0,4 zu einer Verurteilung. Für Berlin gilt also, daß die Wahrscheinlichkeit sehr gering ist, daß ein gewalttätiger Polizist juristische Konsequenzen fürchten muß. Solche Beamten können sich auch vor disziplinarischer Verfolgung relativ sicher fühlen: 1999 z. B. gab es in Berlin 967 einschlägige Anzeigen – aber nur 26 Disziplinarverfahren.
(Quelle: Junge Welt vom 19.01.2006, "Schläger mit Staatslizenz ")

Bürger- und Menschenrechte gelten bei der Polizei im Rahmen der Umsetzung ihres staatlichen Gewaltmonopols oft als Hemmschuh der erstrebten Effektivität. Zu diesem Ergebnis kam unlängst eine Umfrage des Instituts für Friedens- und Konfliktforschung der Universität Bielefeld. Ungeachtet der Tatsache, daß regelmäßig Straftaten im Dienst festgestellt werden, belegt die Studie, daß man bei der Polizei den Kollegen faktisch nicht als Straftäter wahrnimmt. ... In der Regel bleibt dem potentiell betroffenen Bürger kaum ein Weg, sich gegen polizeiliche Übergriffe zur Wehr zu setzten. So ist ihm der Zugang zu den Strafgerichten durch das dazwischengeschobenene Anklagemonopol der Staatsanwaltschaft erschwert. Stellt diese Verfahren gegen PolizeibeamtInnen ein, haben BürgerInnen wenig Möglichkeit, ein Klageerzwingungsverfahren durchzusetzen. Polizeiliche Eingriffsmaßnahmen (z.B.Durchsuchungen ) werden überwiegend im Rahmen des Rechtsinstitutes der "Gefahr im Verzug" ohne vorherige richterliche Entscheidung durchgeführt. Nach Abschluß dieser Maßnahmen ist nur unter erschwerten Bedingungen verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz (Fortsetzungsfeststellungsklage) zu erlangen. Noch schwieriger ist es nach abgeschlossenen Grundrechtseingriffen der Polizei, die ordentlichen Gerichte (§ 23 EGGVG) zur Überprüfung anzurufen.
(Auszug aus Forum Recht zu einer Studie über Anklagen nach Polizei-Straftaten)

 
Gleich zweimal an einem Tag: Eingestellt bzw. ohne Ermittlungen als Notwehr bezeichnet - FR, 2.2.2007 (S. 14 und 24)

Cop Culture

Auszug aus der Polizeikultur-Seite bei Wikipedia
Generell ist die Entstehung von informellen Wertesystemen nicht typisch für die Organisationen der Polizei. Vielmehr bilden sich vergleichbare Wertesysteme auch in anderen Organisationen heraus. Polizeikultur hebt sich jedoch dadurch ab, dass ihre Wertesysteme davon geprägt sind, dass Polizisten immer wieder in Situationen agieren müssen, in denen Gewalt eingesetzt wird. Die ersten näheren Untersuchungen zur Polizistenkultur sind in den 90er Jahren in den USA durchgeführt worden. Ihr Gegenstand waren insbesondere polizeiliche Einsätze mit diskriminierendem, belästigendem oder unangemessen gewalttätigem Hintergrund.
Untersuchungen dieser Art zielen darauf ab, die Faktoren aufzuzeigen, die bestimmen, wie Polizisten / Polizistinnen meinen, ihre Aufgabe in der Praxis gut zu erfüllen. Es ließ sich zeigen, dass im Spannungsfeld zwischen der Auseinandersetzung mit den Schattenseiten der Gesellschaft („Gesetz der Straße“), den Vorstellungen der Polizeimanager und den Erwartungen der eigenen Kollegen Verhaltensmuster entstehen, die von Männlichkeitsritualen (Überlegenheit, Respekt) und Gruppenprozessen (Verschwiegenheit, Anpassung) bestimmt sind. Das oft über Generationen entstandene System von gemeinsamen Werten und Handlungsmustern wird unabhängig von den Inhalten der Berufsausbildung in der Berufspraxis weitergegeben. Wer als Polizist / Polizistin dauerhaft integriert sein will, passt sich den internen Regeln der Organisationskultur an (Konformität). Neuere Forschungen zeigen allerdings, dass der Prozess der Anpassung nicht stereotyp erfolgt und die Annahme einer festgefügten Polizeikultur zugunsten einer inhomogenen Vielfalt von Polizeimilieus differenziert werden muss.

Nicht nur die Polizei

Patriarchale, mackerige und autoritäre Verhaltensweisen werden nicht nur bei der Polizei gefördert, sondern überall, wo Uniformisierung, Männerehre und kollektiv-identitäres Denken im Vordergrund stehen - allen voran das Militär, aber auch bei Feuerwehr & Co.

Auszug aus "Schmutzige Feuerwehr-Rituale", in: FR, 9.7.2008 (S. 38)
Der Feuerwehrmann ist nackt. Sein auf einer Partybank gefesselter Körper ist von Schlamm bedeckt, seinen Bauch traktiert ein Wasserstrahl. Ein zweiter ist stehend an eine Leiter gebunden, während auf seine Genitalien Senf und Schuhcreme gedrückt werden. Diese Fotos beunruhigen die Freiwillige Feuerwehr in ganz Deutschland. Die Aufnahmen stammen von einem bierseligen Fest in Oer-Erkenschwick, einer Kleinstadt am nördlichen Rand des Ruhrgebiets. ...
Dass die schmierigen Aktionen das bedauerliche Werk eines einzelnen verirrten Löschzugs sind, ist aber unwahrscheinlich. Bis die Fotos publik wurden, stritt auch die Feuerwehr Oer-Erkenschwick alles ab und brandmarkte die einzige Kritikerin Nathalie Wiedner. Die 20-Jährige wurde bei einem sogenannten Leistungsnachweis im Herbst 2007 von ihren Kameraden an einen Baum gefesselt. Zwei ältere Feuerwehrmänner wollten auf ihren nackten Schenkeln unterschreiben und pöbelten sie an. Als die zierliche Rettungssanitäterin eine Entschuldigung forderte und sich bei Vorgesetzten beschwerte, wurde sie entlassen.

Folter-Daschner: Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus ...

Nachdenkliches zum Folterprozeß gegen Daschner, Frankfurter Ex-Polizei-Vizepräsident
Nun regt sich alle Welt auf. Das suggeriert, dass die Anwendung körperlicher und seelischer Gewalt zur Aussageerpressung oder zur Disziplinierung die Ausnahme ist. Ist sie aber gar nicht - auch in Deutschland. Zwar kommen derbe körperliche Verletzungen selten vor und so wir auch bei Bullen und in Knästen nicht "gearbeitet", aber Schlafentzug, Schläge, Isolationshaft, der "Bunker" in Knästen (einheitlich geflieste Zelle, überwacht, ohne irgendwelche Beschäftigungsmöglichkeiten als Strafarrest bis zu mehreren Wochen), der Arrest bei der Bundeswehr, Drohungen mit Schlägen oder längerem Verbleib, Anrufen bei Eltern & Co. sind Standard in deutscher Repression. Von der internationalen Folterdefinition wird das alles erfaßt.
Durchgeknallt auch die Wertung von politischer Verdächtigung. Die ist in Deutschland zwar verboten (§ 241a Strafgesetzbuch), der Paragraph wird aber für Binnenland-Fälle nicht angewendet. Höchstrichterliches Urteil dazu: Weil in Deutschland alles immer rechtsstaatlich ist, kann es rechtswidrige Strafverfolgung gar nicht geben. Anzeigen werden deshalb GRUNDSÄTZLICH nicht angenommen.

Mehr zu Daschner ... ++ und zu seinem Beschützer, Innenminister Bouffier

Polizei gegen politische Opposition

Angriffe auf alternative Strukturen

Polizeiangriffe gegen Protestaktionen

Übler Trick: Polizei organisiert Gewaltausbrüche bei ihren GegnerInnen - um dann zu knüppeln

Polizei gegen Meinungs- und Pressefreiheit

Folter und Polizeimethoden

Polizei hat immer Recht
Schaubild aus dem Lehrbuch "Allgemeines Polizei- und Ordnungsrecht": Die Polizei kann ihr Handeln unterschiedlich begründen, aber das Ergebnis ist immer dasselbe - sie schreitet ein. Ein Nicht-Handeln ist bei der Polizei nicht vorgesehen, ob eine Handlung sinnvoll oder rechtmäßig ist, wird nicht überprüft. Wenn kein Gesetz hilft, kann die "Generalklausel" verwendet werden, die deckt alles ab. Das findet sich auch im begleitenden Text. Das Buch ist ein führendes Lehrbuch in der Polizeiausbildung. Da wundert nichts mehr ...

Am frühen Morgen des 1. Oktober 2002 schließlich traf der stellvertretende Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner eine folgenschwere Entscheidung. Unter der Überschrift: "Nur für die Handakte der Polizei/StA" nahm er später als internen Vermerk seine Anweisung zu den Akten, Gäfgen sei "nach vorheriger Androhung, unter ärztlicher Aufsicht, durch Zufügung von Schmerzen (keine Verletzungen) erneut zu befragen".
(Auszug aus der FR, 30.12.2003, S. 14. Daschner ist weiter im Amt ...)

Sicherheitswahn bei der Bahn

Kontrolletis

Die Propaganda der guten Polizei

Eine vielfältige Propaganda soll die tolle Polizei loben und ebenfalls klarstellen, dass ohne Polizei die Gewalt enorm zunimmt. Dafür wird das Bild gewaltbereiter Menschen gefördert. Die Wahrnehmung von Kriminalität wird gezielt fehlgesteuert (mehr ...) und die Polizei als Retter des Guten und der Menschen dargestellt. Dass sie tatsächlich Herrschafts- und Besitzinteressen wahrt, wird verschwiegen ...


Propaganda in der FR, 12.1.2005 (S. 27)

Polizeiwaffen

Wirkung von Gummigeschossen

Zeitschriftentext aus dem Jahr 1986 (Tempo, August 1986, Schweiz)

Tränengas & Co.

Weitere Links zur Polizei

www.polizeizeugen.de.vu:
Die Internetseite zur Ungleichbehandlung von Polizei und Nicht-Polizei vor Gericht. Das Flugblatt zur Aktion (A4 beidseitig zum Kopieren und verteilen)