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            Die Berufungsschrift des Claus Plantiko gegen das Strafurteil vom AG Bonn

 

 

 

 

 

2.6.2009

Amtsgericht

Wilhelmstr. 23

53111 Bonn

StA ./. Plantiko

75 Ds 551 Js 137/08-642/08

 

 

CP 09-6-2

 

Ich lege Rechtsmittel gegen das am 27.5.2009 verkündete Urteil ein. Bestimmung und Begründung erfolgen nach Zugang des schriftlichen Urteils. Schon jetzt wird Frau RAG Keller wegen Befangen-heit erneut abgelehnt, weil sie sich irrational, also verfassungswidrig über ihre zuvor gerügte Befan-genheit mit der unzutreffenden Behauptung hinwegsetzte, über ihre Befangenheit sei entschieden, obwohl die LG-Richter, wie sie wußte, nur über ein Aliud entschieden hatten. Ich weise erneut auf das beantragte, aber noch nicht entschiedene politische Asyl bei den anderen Bundesländern hin, und rüge den Entzug des gesetzlichen Richters. NW-Richter sind noch verfassungswidriger als es die Richter des Unrechtsstaats DDR waren, denn letztere waren nach dem DDR-GVG v. 27.9.1974, GBl. I, S. 457, unabhängig, s. DDR-Handbuch, BM f. innerdeutsche Beziehungen, Hrsg., Verlag Wissen-schaft und Politik, Köln 1975, S. 358., und nicht wie NW-Richter exekutivabhängig, arg. EU-Über-sicht „Separation of Powers“:

 

                                              

und wurden wenigstens nur auf Zeit durch die örtliche Volksvertretung gewählt, s. DDR-Handbuch, S. 730, und nicht einfach auf Dauer gewaltentrennungswidrig vom Justizminister bestellt wie NW-Richter, s. auch Bittschrift vom 27.5.2009 an die Justizministerin NW. Ich beantrage also die soforti-ge Ausschreibung aller Dienstposten Bonner Richter zur Richterwahl auf Zeit durchs Volk, d.h. die Bürger im AG-/LG-Bezirk. Die einzig GG-gemäße Richterwahl auf Zeit durchs Volk kann bei sofort aktivierter Verfassungstreue der Justizbediensteten noch i.V.m. den Gemeindewahlen am 30.8.2009 erfolgen.

                                                  Claus Plantiko