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Reisekosten von Rechtsanwälten/  Meine Vorstellungen für eine angemessene Bezahlung des Dr. Plandor im konkreten Falle unter Berücksichtigung unserer Freundschaft.

Die Berechnung von Reisekosten von Rechtsanwälten differiert sehr stark, so ist es keineswegs eine seltene Ausnahme, dass gute Anwälte 1 Euro oder mehr je gefahrenem Kilometer berechnen, zusätzlich die Fahrtzeiten ebenso in Rechnung stellen wie geleistete Arbeitsstunden.

Auf der anderen Seite gibt es Anwälte, die sich mit geringeren Gebühren zufrieden geben, mit Fahrtkosten ab 0,30 Euro je gefahrenem Kilometer, und die die Fahrtzeit über eine höheren Multiplikator von Pflichtgebühren irgendwie berücksichtigen.

Dabei muss man generell feststellen, dass Pflichtgebühr auch Pflichtvertretung heißt: Ein Anwalt, der wirklich gute Arbeit leisten will, kann im Grunde nicht ausschließlich von den Pflichtgebühren leben. Gut von Pflichtgebühren leben können im Grunde nur Anwälte, die kein umfangreiches Aktenstudium betreiben, die Fließbandarbeit betreiben.

Gute Anwälte sind generell bundesweit im Einsatz, können sich daher auch mehr erlauben als Anwälte, die ausschließlich in einem Gerichtsbezirk tätig sind und daher praktisch gezwungen sind, sich mit den Richtern usw. nicht anzulegen. Bundesweiter Einsatz heißt aber auch, dass man nicht mit einem 45-PS-Kleinwagen fährt, sondern mit einem Auto, das 180 km/h mühelos erreicht, hohe aktive wie passive Sicherheit bietet, mithin aber auch mit hohen fixen wie variablen Kosten verbunden ist. Dr. Plandor fährt einen Volvo-Kombi mit ca. 180 PS - das ist keineswegs ein Luxus, wenn man bundesweit Gerichtstermine wahrzunehmen hat. Unter Freunden würde ich annehmen, dass 0,40 Euro pro Kilometer ein Erstattungssatz sein dürfte, mit dem er leben könnte. Das wären 324 Euro für jede Hin-und Rückfahrt ins Ruhrgebiet (0,40 Euro/km * 405 Kilometer *2).

Ferner geht selbstverständlich jeweils ein kompletter Arbeitstag im Zuge jeder An- und Rückreise verloren. Ich habe - auch in meiner früheren Tätigkeit als Unternehmensberater, aber auch in eigenen Rechtsangelegenheiten mit mindestens 2 Dutzend Anwälten persönlich zu tun gehabt, zudem mit jeder Menge Jurastudenten, von denen viele Rechtsanwälte geworden sein dürften. Mir fallen abgesehen von Dr. Norbert Plandor lediglich zwei vergleichbar sorgfältige und intelligente ex-Jurastudenten ein, wenn ich mir die Anwälte ansehe, mit denen ich es bisher zu tun hatte, so fällt mir keiner ein, den ich auf dem selben oder einem ähnlichen Level wie Dr. Plandor sehen würde. Wäre dieser Mann ein geldgieriger Windhund, würde er Steuer- und Gesellschaftsrecht spezialisiert betreiben, so könnte er 300 Euro die Stunde verlangen, und man würde sie ihm auch zahlen.

Ich gehe davon aus, dass er aufgrund unserer Freundschaft bereit sein dürfte, sich mit einer Pauschalzahlung für die pro Hin- und Rückfahrt benötigte Zeit von 500 Euro zufrieden zu geben, was einem Stundensatz von knapp über 60 Euro entspricht. Somit läge man bei 824 Euro pro wahrgenommenem Termin, sofern nicht Termine an aufeinanderfolgenden Tagen wahrzunehmen wären, was eine andere Sicht der Dinge erforderte: Es würden u.U. Übernachtungskosten anfallen, es würden pro Tag weniger Reisekosten anfallen, doch er hätte täglichen Verdienstausfall, da er ja nicht parallel in anderen Dingen tätig sein könnte. Im Grunde müsste man solche Tage auch mit 500 Euro pauschal für Ausfallzeiten ansetzen, da die Kosten seiner Kanzlei  ja weiterliefen.