Winfried Sobottka

 

An Dr. Norbert Plandor

 

 

15. Juni 2009

 

Lieber Norbert!

 

Aus den Empfehlungen eines deutschen Psychologenvereines unten ein Zitat, das seinerseits ein Zitat aus einem BGH-Urteil mit Az-Angabe enthält.

 

Der BGH fordert demnach zu Recht die Nachvollziehbarkeit gutachterlicher Diagnosen, wovon in der Stellungnahme des Dr. med. Lasar im August 2008 nicht im Geringsten die Rede sein kann, denn schließlich belegt er seine „Diagnosen“ nicht und macht sie absolut nicht nachvollziehbar.

 

Lieber Norbert, die Richter in Dortmund und auch in Hamm wissen, was sie tun. Sie wissen auch, wie es eigentlich sein müsste. Es reicht also nicht, ihnen einfach mitzuteilen: „So und so geht das nicht.“, sondern man muss ihnen tatsächlich wo immer möglich höchstrichterliche Rechtssprechung, anerkannte Expertenmeinungen usw. zugleich präsentieren, denn nur so kann im Falle von Willkürentscheidungen einwandfrei nachgewiesen werden, dass sie sich bewusst über ansonsten feststehende Regeln hinwegsetzten.

 

Mit lieben anarchistischen Grüßen

 

Winfried

 

 

PS.:  Zum Aktengutachten faxe ich heute noch einmal etwas

 

 

So auch der Bundesverband deutscher Psychologen e.V., Prof. Egg); Der Audiomitschnitt sollte bereits im richterlichen Beweisbeschluss zwingend gefordert werden, ansonsten wäre dieses eine Missachtung der folgenden BGH-Entscheidung:
Siehe dazu auch die Rechtsprechung des BGH 1 StR 618/98 vom 30.07.99 -

"Die Darstellung der Begutachtung und der dabei erzielten Ergebnisse im Erstgutachten genügt wissenschaftlichen Mindeststandards zum Teil ebenfalls nicht. Diese ist zwar in erster Linie dem Sachverständigen überlassen, steht aber unter dem Vorbehalt der Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Begutachtung. Dies bedeutet, dass die diagnostischen Schlussfolgerungen vom Sachverständigen nachvollziehbar dargestellt werden müssen, namentlich durch Benennung und Beschreibung der Anknüpfungs- und Befundtatsachen. Zudem muss überprüfbar sein, auf welchem Weg der Sachverständige zu den von ihm gefundenen Ergebnissen gelangt ist."

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Fax an Dr. Norbert Plandor am 15. Juni 2009