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Impressum: Dipl.-Kfm. Winfried Sobottka, Karl-Haarmann-Str. 75, 44536 Lünen, BR-Deutschland, politisch Verfolgter in der nur angeblich rechtsstaatlichen und nur angeblich demokratischen BRD. EMAIL: winfried_sobottka16@web.de  Tel: 0049   231 986 27 20 (int.) 

 

Erklärungen und Links zu Beweisen absoluter  bundesdeutscher Willkürjustiz zu meiner Bekämpfung, Teil 1:

Der FALL Rechtsanwältin Henriette Lyndian, Dortmundder FALL Strafkammer unter Vors. Richter Helmut Hackmann, Dortmund, und der FALL  OBERLANDESGERICHT und GENERALSTAATSANWALTSCHAFT HAMM !!!

 

 

1.    Rechtsanwältin Henriette Lyndian hat mich mehrfach schwerwiegend schriftlich belogen und zu täuschen versucht, mir zudem über Monate trotz häufiger Nachfrage/Aufforderung zumindest zwei wesentliche Schriftstücke, Stellungnahmen des Dortmunder Gerichtspsychiaters Dr. med. Bernd Rogegnwallner, vorenthalten, weiterhin hat sie absolut NICHTS unternommen, um selbst unhaltbarsten Belastungen meiner Person durch die Staatsanwaltschaft entgegenzutreten, obwohl ich auch zur Kenntnisnahme der Lyndian entsprechend selbst vorgetragen hatte.

Die Gründe für den ersten Entpflichtungsantrages gegen Henriette Lyndian, der Entpflichtungsantrag selbst ist Teil eines Schreibens, das meherere Anträge umfasst und einschließlich Entscheidungen nachlesbar ist unter:

http://freegermany.forumandco.com/landgericht-dortmund-f1/antrage-v-03032008-an-lg-do-u-spatere-beschlusse-t32.htm

Hier nun der Beweis dafür, dass Rechtsanwältin Lyndian von Anfang an nicht bereit war, auf mein Vorbringen überhaupt einzugehen und mich zudem im Sinne der Staatsanwaltschaft wie der Richterschaft, die mich anstelle der Gewährung rechtlichen Gehörs von Anfang an eindeutig in die Psychiatrie gesperrt sehen wollten, belog:

Vorsätzlich falsche Rechtsberatung und Mißachtung meines Sachvortrages von Anfang an durch Rechtsanwältin Henriette Lyndian - bitte anklicken!

Bereits der erste Entpflichtungsantrag, der auf diesen Gründen baute und unter der freegermany.forumandco-Adresse oben nachlesbar ist, hätte nach gesundem Menschenverständnis nur positiv, also mit der Entpflichtung der Rechtsanwältin Lyndian beschieden werden können: Wie soll man als Mandant Vertrauen zu einer Verteidigerin haben, die einen hinsichtlich der Rechtslage belügt und nicht zur Kenntnis nimmt, was man ihr schreibt?  Doch mit einer unsinnigen und ansonsten inhaltslleeren Begründung lehnte die Kammer unter Vors. Richter am LG Dortmund den Entpflichtungsantrag ab, erklärte sogar, Lyndian habe klar bewiesen, dass sie meine Interessen vertrete! Ein paar Worte zu dem offensichtlichen Rechtsbruch durch Richter Helmut Hackmann und die 2 Seiten des Beschlusses als Scans zum selbst nachlesen:

Eindeutiger Rechtsbruch durch Richter Helmut Hackmann, indem er Lügen der Anwältin gegenüber dem Mandanten bestreitet, daran vorbeisieht, dass die Anwältin auf Sachvortrag des Mandanten ignorant oder gar nicht eingegangen ist und das ganze auch noch widersinnig schön redet - bitte anklicken!

Und nun das scheinbar unvorstellbare: Die Anfechtung des offensichtlich rechtswidrigen Beschlusses, der mir eiterhin eine Pflichtverteidigerin aufnötigt, die mich nach Strich und Faden belogen und sich einen Dreck um meinen Sachvortrag gekümmert hat, wurde mit einem Beschluss des OLG Hamm abgelehnt, mit dem zugleich auch alle anderen Beschwerden bis dahin abgelehnt wurden, mit dem ferner erklärt wurde, meine Eingaben werde das OLG gar nicht mehr berücksichtigen! So, als ob ich völlig irre Beschwerden geführt hätten, absolut nicht ernst zu nehmen sei! Dabei geht ds OLG Hamm auf nichts sachlich ein, erklärt einfach, es übernehme die zutreffenden Gründe der Vorinstanz! Zudem wird bekundet, dass man sich mit Landgericht und Staatsanwaltschaft Dortmund sowie mit der Generalstaatsanwaltschaft HAMM abgesprochen habe und einig sei!

Perfekter Rechtsbruch und perfekte Rechtsverweigerungdurch dasOLG HAMM! - bitte anklicken!

2. Was dann noch kam, war noch unglaublicher, ich zitiere hier nur eine Ergänzung aus dem zweiten Entpflichtungsantrag gegen die Rechtsanwältin Henriette Lyndian, belegt mit Scans der Dokumente, auf die er sich zum Beweis stützt, dann folgt der Abhlehnungsbeschluss des Richters Helmut Hackmann:

 

16.07.2008: Ergänzung zu Entpflichtungsantrag Nr. 2

Beitrag von Admin am Mi Jul 16, 2008 12:53 pm



Soeben samt der Schriftsätze der Rechtsanwältin Lyndian vom 03. und 05. 06. 2008 an das LG Dortmund gefaxt.
Die genannten Schriftsätze sind in diesem Unterforum als Scans einsehbar.

Winfried Sobottka
Karl-Haarmann-Str. 75
44536 Lünen

AUSSCHLIESSLICHE
Postempfangsadresse für
GERICHTSPOST:

C/O HERRN APOTHEKER STEPHAN GÖBEL
PARACELSUS-APOTHEKE
KÖNIGSHEIDE 46
44536 LÜNEN

per FAX an Landgericht Dortmund,
Fax-Nummer: 0231/926 10 700

Verfahren: 155 Js 170/07-36 KLs 51/07

16.07. 2008

Unter Aufrechterhaltung gestellter Besorgnisanträge trage ich zur weiteren Begründung des bereits ergänzten 2. Antrages auf Entpflichtung der Rechtsanwältin Henriette Lyndian vom 25.05.2008 vor:

Mit Schreiben vom 02.06. behauptete Rechsanwältin Lyndian, eine Stellungnahme des Dr. Roggenwallner liege ihr gar nicht vor, sie gehe davon aus, Dr. Roggenwallner werde dem Gericht noch mitteilen, dass dies keine medizinische, sondern eine juristische Frage sei.

Das bedeutet, dass die Rechtsanwältin Lyndian, laut einer Liste für das Bundesjustizministerium Fachanwältin für Forensik, im Grunde behauptet, die Kammer unter dem Vorsitzenden Helmut Hackmann hätte dem Dr. Roggenwallner einen unsinnigen Auftrag erteilt, und dieser werde dem Gericht das auch noch mitteilen.

Im selben Schreiben erklärt sie, dass mir endlich rechtliches Gehör eingeräumt werden müsse, weil ich darauf einen Anspruch hätte. Dabei Verkennt sie, dass es, wenn sie denn ihre Aufgabe als meine Pflichtverteidigerin in meinem Sinne ernst nähme, es längst ihre
Aufgabe gewesen wäre, in meinem Sinne vorzutragen und mir rechtliches Gehör zu verschaffen.

Zugleich legt sie den Entwurf eines Schreibens an das Gericht vor, der eine möglichst kurze Terminierung eines Prozesstermines unter Ausschluss gesetzlich vorgeschriebener Ladefristen vorsieht, datiert ebenfalls am 02.06. 2008.

In dem Entwurf vom 02.06. wie in dem Anschreiben vom 02.06. erklärt sie, mir müsse die Gelegenheit zu meiner Verteidigung gegeben werden.

Zusammengefasst: Per 02.06. weiß sie, dass mir rechtliches Gehör in der Sache bisher verweigert wurde, behauptet falsch, eine Stellungnahme des Dr. Roggenwallner gäbe es gar nicht und das Gericht habe diesen im Grunde unsinnigerweise zu einer Stellungnahme aufgefordert, und meint, ich solle vor dem Hintergrund, dass mir rechtliches Gehör bisher vollständig verweigert worden sei, so schnell wie möglich einen Gerichtstermin herbeiführen, damit ich mich selbst verteidigen könne.

Das vor dem Hintergrund, dass immer noch nicht ersichtlich ist, warum ein Verfahren überhaupt erstinstanzlich vor dem Landgericht stattfinden soll, sieht man davon ab, dass die von Ra Claus Plantiko vorgenommene Akteneinsicht ergeben hatte, dass Richter diesen Weg gehen wollten, um die Möglichkeit zu haben, mich innerhalb des Verfahrens nach § 63 StGB wegzusperren. Das aber ist kein Rechtsgrund insofern, auch an dieser Stelle Hat Rechtsanwältin Lyndian bisher keine Verteidigungsbereitschaft erkennen lassen.

Mit Schreiben vom 05.06. behauptet Rechtsanwältin Lyndian dann im Widerspruch zu ihren Äußerungen vom 02.06. 2008, es gäbe doch eine Stellungnahme und zwar vom 25.02.2008, und diese habe sie mir auch zukommen lassen. Letzteres ist erstens nicht wahr, beweisbar durch Aussage meines Postbevollmächtigten, zweitens ist es jedenfalls nicht hinnehmbar, dass eine Verteidigerin sich in so zentralen Punkten offenbar nicht im Klaren ist, was sie überhaupt äußert: Am 02.06. gab es angeblich keine, was nach ihrer Auffassung auch kein Wunder gewesen sei, weil es ja gar nicht um medizinische Fragen ginge, dann gab es am 05.06.2008
doch eine, die sie mir auch schon im Februar zugesandt habe, was aber nachweislich nicht wahr ist.

Per Schreiben vom 02.06, hat sie, wie oben dargelegt, erklärt, dass ich mich selbst verteidigen solle, per Schreiben vom 05.06. 2008 erklärt sie dann, dass sie bereit sei, mich WEITERHIN zu verteidigen und sich für die Feststellung meiner Unschuld einzusetzen. Da sie bisher nachweislich nichts getan hat, um selbst durchsichtigsten Falschbehauptungen der Staatsanwaltschaft entgegenzutreten oder mir rechtliches Gehör zu verschaffen, kann letzteres wohl nur so zu verstehen sein, dass sie sich dafür einsetzen will, dass ich nach § 63 StGB weggesperrt werden soll. Hier liegt offensichtlich Interessensverrat zugunsten einer Justiz vor, die mir rechtliches Gehör auch nach Ansicht der Rechtsanwältin Lyndian bisher verweigert hat.

Ich übersende die Faxschriftsätze unmittelbar nach diesem Fax, aus denen auch noch hervorgeht, dass sie meinen eigenen Sachvortrag nicht wirklich zur Kenntnis genommen hat, mich deshalb auffordert, ihr gegenüber alles noch einmal vorzutragen. Ferner gedenkt sie, die selbst pauschalsten und auch erkennbar falschen Behauptungen der Staatsanwaltschaft trotz entsprechenden Sachvortrages meinerseits auch zu ihrer Kenntnisnahme absolut gar nichts entgegengesetzt hat, mir die Beweislast dafür aufzuerlegen, dass ich psychisch gesund sei: Dass die Staatsanwaltschaft in der ersten Anklageschrift pauschal behauptet, nach Angaben der Polizei sei ich seit Anfang der 90-ger Jahre psychisch auffällig, hat sie kritiklos hingenommen, dass ich mit Beweisvorlage eines Zeitungsartikels aus den Ruhrnachrichten, der aus dem Befundbericht des Oberarztes Schäfer wie aus dem Urteil des OLG HAMM zitiert, vorgetragen habe, sei zuwenig, ich solle gefälligst das Urteil besorgen. Hier wird in ganz besonderer Weise deutlich, dass diese Rechtsanwältin ihre Aufgabe nicht darin sieht, Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu hinterfragen, sondern mir die Verteidigung möglichst schwer zu machen.

Hier liegt eindeutig kriminelles Verhalten der Rechtsanwältin Lyndian vor, deren Forensik-Spezialisierung offenbar darin besteht, der Staatsanwaltschaft und dem Landgericht Dortmund das Abservieren von Staatskritikern in die Psychiatrie so leicht wie möglich zu machen, ungeachtet aller Gesetze und aller relevanten Tatsachen.

Mit anarchistischen Grüßen


(im Originalfax unterzeichnet)
 
 
Nun zuerst die Schriftsätze der Rechtsanwältin Lyndian vom 02.06. und vom 05.06.2008, dann der unglaublich ignorante und irrsinnige Beschluss des Richters Hackmann, mit dem er meinen Entpflichtungsantrag abschmettert!!!
 
Sollten sie hier aufgrund von Serverproblemen nicht erscheinen, so können sie unter folgendem LINK aufgerufen werden:
 
Added - Jul.05.2008 @ 11:26 pm | Comment | Email | Full Image

 

Added - Jul.05.2008 @ 11:25 pm | Comment | Email | Full Image

 

Added - Jul.05.2008 @ 11:25 pm | Comment | Email | Full Image

 

Nun der Schriftsatz vom 05.06.2008, nur das Anschreiben ohne die vielen Anlagen, die hier nichts zur Sache tun:

 

Added - Jul.06.2008 @ 12:47 am | Comment | Email | Full Image

Und nun der unglaubliche Beschluss, mit dem Richter Helmut Hackmann mir diese Rechtsanwältin Henriette Lyndian, die mich objektiv restlos verraten hat, weiterhin als Pflichtverteidigerin aufzwingt! Sollte er hier nicht zu sehen sein (Serverprobleme), dann kann er auch über folgenden LINK (anklicken) eingesehen werden:

http://img241.imageshack.us/my.php?image=beschlussbetrlyndianiv0.jpg