Wir freuen uns die kommende Haftungsklage gegen die kath.Schulbrüder aus Wien - Strebersdorf und gegen den Kardinal Dr.Christoph Schönborn bekannt zu geben


" Sämtlich Klagerechte wurden bereits abgetreten und werden der Klageschrift am Gericht aufliegen."

Verbotene Parlamentsanfrage zum Justizskandal
Manuel Nowatschek gegen seine Vergewaltiger
die kath.Schulbrüder und der sich nachweislich
täterdienlich gezeigten Justiz.


Parlamentsanfrageversuch wegen Manuel Nowatschek gegen die kath.Schulbrüder-Strebersdorf
von Dr. Heide Schmidt - aus österreichischen Parlamenstclub des Liberales Form, sie ist heutige Spitzenkanditatin-Sie hat sich schon immer gegen Kindesmißbrauch stark gemacht, da gab es die heute zerrupfte FPÖ, die heutige BZÖ noch nicht und auch die SPÖ samt der ÖVP waren sicher an der Aufklärung zum Fall Nowatschek gegen die kath.Schulbrüder nicht interessiert, ansonsten hätten sie so wie Dr.Heide Schmidt versucht zu helfen, Licht ins Dunkle zu bringen.
Diese Anfrage wurde von Dr. Heinz Fischer der damals Nationalratsspräsident war
und heute der österreichische Bundespräsident ist, verboten.
So etwas gab es in Österreich noch nie.
Diese Parlamentsanfrage hat sich darauf bezogen, dass die von der Kripo
angestrengte und erhoffte Tatortsicherung ( DNA Spuren der Täter wie zB. Sperma )
und eine sicher fündig gewesene Hausdurchsuchung, wie Filme und Fotos,
die von Manuel und anderen, bei den stattgefundenen Vergewaltigungen
von den Tätern gefertigt wurden, sicher zu finden gewesen wären,
weil Manuel genau wußte und der Kripo sogar einen Lageplan gezeichnet hat,
wo dieses grausame Material, zu finden sei. Trotzdem wollte die Staatsanwaltschaft
keine Tatortsicherung, das oberstes Gebot nach einem Verbrechen
und eine sicher fündig gewesene Hausdurchsuchung nicht und erteilte an die Kripo
für die Tatortsicherung und die Hausdurchsuchung ein Verbot.

http://img181.imageshack.us/img181/7563/…gewegenmkp9.jpg
http://img523.imageshack.us/img523/5609/…gewegenmas6.jpg
http://img523.imageshack.us/img523/9528/…gewegenmta4.jpg

Das passt dann in die Vertuschungsaktion,
offensichtlich von den kath.Schulbrüdern
und der kath.Kirche an die österreichische Justiz
und unsere damals amtierenden Politiker
befohlen, es sehr gut hinein, dass auch die Parlamentsanfrage
zu diesem Justizskandal von unserem heutigen
österreichischen Bundespräsidenten Dr.Heinz Fischer verboten wurde.

Dass die Staatsanwaltschaft samt der U-Richterin Dr.Helne Partik Pable,
die sich heute wie damals, auch als Politikerin der FPÖ übte,
und sich heute sogar als Bürgeranwältin hervor tut, sei nur am Rande erwähnt,
den beide haben nach enormsten und von uns absolut beweisbaren
Vertuschungsaktionen und täterdienlichen Verhalten der Justiz,
sich dann sogar eine Einstellung der Strafanzeige, mit einer weltweit
einzigeartigen Begründung geleistet:
Einstellung wegen nicht erbrachter Anklageschrift.
Wohlwissend, dass diese Anklageschrift in einem Offizialdelikt, bei einer Strafanzeige
nie vom Anzeiger oder dem Opfer kommen darf, sondern tunlichst vom Staatsanwalt
und der U-Richter zu kommen hat.

Hier zur Rückblende Reportagen und Gerichtsunterlagen,
Manuel Nowatschek gegen die kath.Schulbrüder,
die mir gesetzlich erlaubt sind, zu veröffentlichen.

Kleiner Auszug der deutschsprachigen Presseberichte auf die es absolut keine Entgegnungsanträge von seitens Manuels Täter oder der tatvertuschenden Justiz gab. Erscheint logisch, da die Presse sich an die reine und absolut beweisbare Wahrheit gehalten hat.

























http://religion.orf.at/projekt02/news/01…erschule_fr.htm

 

hier unten finden Sie noch einmal die Dateien
über den Fall Manuel gegen die kath.Schulbrüder.
Mit vorher gesetzeswidrigen Klageverbot für das Opfer Manuel Nowatschek
und dann der gesetzestreuen Klageerlaubnis,
samt der verbotenen Parlamentsanfrage über diesen Justizskandal

Zum vom OLG - Wien festgestellten
gesetzeswidrigen Klageverbot
für Manuel gegen die kath.Schulbrüder,
die seine Vergewaltigungstäter waren.


Das Landesgericht St.Pölten unter dem Richter Dr.Dietmar Krenn,
hat eine gesetzeswidrige Aufforderung zur Pflegschaftlichen Klageerlaubnis,
für den damals mündigen minderjährigen Manuel verlangt.
Siehe auch Klageerlaubnis vom OLG Wien, wo diese Gesetzwidigkeit
des drei Richtersenats festgehalten wurde.
BG. Groß-Enzersdorf
Dort unter dem Richter Dr Johannes Mahn, als vom Landesgericht St.Pölten
unter Richter Dr.Dietmar Krenn damit beauftragt und hierfür eingesetzten Pflegschaftsgericht,
eine gesetzwidrige Klageerlaubnis für den mündigen minderjährigen Manuel Nowatschek
mit seiner extremen Begründung abgewiesen und ihm Klageverbot erteilt.
Lese dazu seine Begründung:
Er fragt sich, ob es im wohlverstandenem Interesse des dazumal mündigen
minderjährigen Manuel Nowatschek wäre, ob er von seinen,
von seinen nachweislich täterdienlichen Justiz verschonten Tätern,
nach seinen von erlebten Vegrewaltigungen, die ihm fast sein junges Leben gekostet hätten,
er zudem von seinen Tätern als Lügner hingestellt werden soll oder nicht.
Weiter begründet dieser Richter
vom BG. Groß-Enzerdorf Dr Johannes Mahn, wie folgt.

Hier im genauen Wortlaut:
Da aber im gegenständlichen Fall schon das Verfahren,
in dem die für das minderjährigen Kind
psychisch belastenden Vorkommnisse neu aufgerollt werden sollen,
nicht im wohlverstandenem Interesse des Kindes liegt.

vom Oberlandesgericht -Wien
als gesetzeswidrig festgestellten,
vorweg gerichtlich erteiltenKlageverbot
für Manuel Nowatschek





Zusatz von Eva Nowatschek:
Zum gerichtlichen gesetzeswidrigen Klageverbot


Die vom Richter des BG. Groß-Enzerdorf festgestellten psychisch belastenden Vorkommnisse,
waren Manuels an sich erlebten Vegrewaltigungen.
Warum hat dann der Staatsanwalt, samt der U-Richterin Dr.Helene Partik-Pable,
die Täter nicht wenigstens angeklagt, wenn schon eine gesetzlich zwingend
vorgeschriebene Tatortsicherung,im Sinne von sicher fündig gewesenen DNA -Sperma
Spuren der Täter und eine sicher ebenfalls fündig gewesene und von der Kripo
angestrengte Hausdurchsuchung, bei der die Filme und Fotos, die bei allen an Manuel
stattgefundenen Vergewaltigungen von seinen Tätern angefertigt wurden,
ebenfalls von der nachweislich täterdienlichen Staatsanwaltschaft samt U-Richterin
an die tatortsicherung und Hausdurchsuchungs - antragsstellende Kripo verboten ?

Gerichtlich-gesetzestreue Klageerlaubnis,
festgestellt von einem drei Richtersenat
vom Oberlandesgericht - Wien
für Manuel Nowatschek:













Parlamentsanfrageversuch wegen Manuel Nowatschek
gegen seine Täter und seinem Tatort die kath.Schulbrüder - von Dr Heide Schmidt - österreichische Parlamenstclub - Liberales Form

Diese Anfrage wurde von Heinz Fischer,
der damals Nationalratsspräsident war
und heute der österreichische Bundespräsident ist, nachweislich verboten.

iese Parlamentsanfrage hat sich darauf bezogen, dass die von der Kripo
angestrengte und erhoffte Tatortsicherung ( DNA Spuren der Täter wie zB. Sperma )
und eine sicher fündig gewesene Hausdurchsuchung, wie Filme und Fotos,
die von Manuel und anderen, bei den stattgefundenen Vergewaltigungen
von den Tätern gefertigt wurden, sicher zu finden gewesen wären,
weil Manuel genau wußte und der Kripo sogar einen Lageplan gezeichnet hat,
wo dieses grausame Material, zu finden sei. Trotzdem wollte die Staatsanwaltschaft
keine Tatortsicherung, das oberstes Gebot nach einem Verbrechen
und eine sicher fündig gewesene Hausdurchsuchung nicht und erteilte an die Kripo
für die Tatortsicherung und die Hausdurchsuchung ein Verbot.

Das passt dann in die Vertuschungsaktion, offensichtlich von den kath.Schulbrüdern
und der kath.Kirche an die österreichische Justiz und unsere damals amtierenden Politiker
befohlen, es sehr gut hinein, dass auch die Parlamentsanfrage zu diesem Justizskandal
von unserem heutigen österreichischen Bundespräsidenten Dr.Heinz Fischer verboten wurde.
Dass die Staatsanwaltschaft samt der U-Richterin Dr.Helne Partik Pable,
die sich heute wie damals, auch als Politikerin der FPÖ übte,
und sich heute sogar als Bürgeranwältin hervor tut, sei nur am Rande erwähnt,
den beide haben nach enormsten und von uns absolut beweisbaren
Vertuschungsaktionen und täterdienlichen Verhalten der Justiz,
sich dann sogar eine Einstellung der Strafanzeige, mit einer weltweit
einzigeartigen Begründung geleistet:
Einstellung wegen nicht erbrachter Anklageschrift.
Wohlwissend, dass diese Anklageschrift in einem Offizialdelikt, bei einer Strafanzeige
nie vom Anzeiger oder dem Opfer kommen darf, sondern tunlichst vom Staatsanwalt
und der U-Richter zu kommen hat.



 Zudem wurde der damals mündige minderjährige Manuel Nowatschek
nach einer sechsjährigen Vertuschungsarbeit der Justiz, blos dewegen,
weil seine Eltern seine Täter gesetzestreu strafrechtlich angezeigt haben,
zu den Kosten der Anwälte seiner Vergewaltiger verurteilt.

Und das, obwohl es in der Judikatur dafür keine Erklärung gibt und somit gesetzeswidrig ist.
Es gab gegen seine Täter nie eine Hauptverhandlung, demnach gab es auch nie ein Urteil
und trotzdem muss Manuel die Anwälte, von der U-Richterin Dr.Helene Partik Pable
gesondert dazu verurteilt, die Kosten für die Anwälte seiner Täter bezahlen.

Wenn sich Staatsanwälte und Richter erlauben, sich gesetzeswidrig zu verhalten,
so muss sie eine enorme Macht dazu getrieben haben.
Daher war diese Verurteilung des Opfers Manuel zu den Anwaltskosten seiner Täter,
auch wenn das weltweit gesetzeswidrig war und auch heute noch ist,
aus der Sicht der Täter an die Justiz erwünscht, fast logisch, den die mächtigen Täter
wollten Manuel, dann, wenn er einmal erwachsen wird,
ein Klagen wollen seiner Täter, damit schon im Vorfeld damit abgewöhnen.
Das nennt man, wenn es um eine enorme Macht geht, die selbst dann,
wenn sie wehrlose Kinder vergewaltigen und vom Staat, Politikern und Justiz
geschützt werden müssen, kath.Kirche.





Nun erkannt in der nachweislich täterdienlichen Haltung der Justiz,
der Anwalt der kath.Schulbrüder seine Chance, mit Hilfe von kirchendienlichen Medien,
für seine Mandaten eine Reinwaschungsaktion zu starten.
Wörtlich läßt er in den kirchendienlichen Medien schreiben:
" Meine Mandanten wurden in allen Anklagepunkten von der Justiz reingewaschen !"
Es muss wer nicht unbedingt vorweg studieren, um die Bedeutung
einer Reinwaschung zu verstehen, den wer wäscht schon saubere Wäsche ?

Als der mündige minderjährige Manuel Nowatschek die Medien, die sich ihrerseits
gesetzes widrig verhalten haben, deswegen berechtigt auf Rufschädigung klagen wollte,
zeigte ihm die nachweislich täterdienliche Justiz, wieder ihre Krallen.
In dem sie Manuel ein gesetzes widriges Klageverbot mit der Begründung,
er sei ein bereits geschundenes Kind und sollte in einem Medialprozeß,
seine psychisch für ihm belastenden Vorkommnisse, nicht neu aufrollen müssen.
Diesem gesetzes widrigen Klageverbot schlossen sich drei Gerichte an.

Erst ein Dreirichtersenat vom OLG Wien,
erkannte den mehrfachen Justizskandal

und hat den in seiner Begündung, dass Manuel jederzeit klagen dürfte, festgehalten.
Ebenso erkannte dieser Dreirichtersenat vom OLG Wien, dass das Opfer Manuel Nowatschek,
der drei vom Gericht bestellte Gutachter hatte, die ihm als Opfer erkannten und dass,
in ihren Gutachten an das Erstgericht geschrieben haben, ebenfalls wurde er,
als Opfer der kath.Schulbrüder anerkannt und zudem stellte dieser Dreirichtersenat
vom OLG Wien fest, dass sich die Richter, die Manuel zuvor ein Klageverbot erteilten,
sich gesetzes widrig verhalten haben.












Zusatz von Eva Nowatschek
zur gesetzestreuen-gerichtlichen Klageerlaubnis
für Manuel vom OLG Wien:


Manuels Schulgeld wurde schon in seiner Volksschule, die auch eine katholische
von Nonnen geführte Schule war, so wie die Schulkosten bei den kath.Schulbrüdern,
die sich als seine Vergewaltiger herausstellten, wegen seiner Hochbegabung
vom Land NÖ bezahlt.
Die Bezahlung des Schulgeldes wurde vom Land NÖ., nach dem ich dort über Manuels
bei den kath.Schulbrüdern stattgefundenen und erlittenen Vergewaltigungen Bericht erstattet habe,
sofort und berechtigt vom Land NÖ eingestellt.
Später erfanden Manuels Täter eine menschenunwürdige Ausrede für ihre grausamen Verbrechen,
die sie an Manuel ausgeübt haben und dabei nachweislich von der täterschützenden Justiz ihre
Unterstützung dabei fanden. Dass die Eltern von Manuel blos wegen Schulgeldschulden,
die Vergewaltigunegn erfunden hätten.
Wie krank und bösartig muss wer sein, um seine Verbrechen, wie den schwersten
Kindesmißbrauch damit rechtfertigen zu wollen. Der drei Richtersenat vom OLG -Wien erkannte
die absolute Glaubwürdigkeit vom kath.Schulbruder-Opfers Manuel Nowatschek
die von drei, vom Gericht dazu beauftragten Gerichtsgutachtern in Psychiatrie zudem festgehalten wurden
und auch dass nicht die Eltern von Manuel für das Schulgeld gehaftet haben, sondern das Land NÖ.,
dass sicherlich berechtigt, nachdem Manuel bei den kath.Schulbrüder durch seine erlittenen Vergewaltigungen
dort die Hölle erleben mußte, sie die Schulgeldleistung an die Täter, die kath.Schulbrüder sofort eingestellt haben.

Weiters stellt der drei Richtersenat
vom OLG -Wien fest:


Dass die Aufforderung des Landesgerichtes St.Pölten unter dem Richter Dr.Dietmar Krenn,
für den Auftrag zur Einholung eines pflegschaftlichen Gerichtes und das Verlangen
nach einer gerichtlichen, pflegschaftlichen Klageerlaubnis gesetzeswidrig war.
Ebenso stellte das OLG -Wien mit seinem drei Richtersenat fest, dass das Klageverbot,
des dazumal mündigen minderjährigen Manuel Nowatschek sich gegen
eine Reinwaschungsaktion seiner Täter, die sich ihrerseits kirchendienlichen Medien bedienten,
er nicht auf sich sitzen lassen muss und sein vorheriges Klageverbot, ausgesprochen vom BG. Groß-Enzersdorf
unter Richter Dr.Johannes Mahn, ebenfalls wie das Verlangen des Landesgerichts St.Pölten,
um eine pflegschaftliche Klageerlaubnis gesetzeswidrig war.

Mag Richard Tatzreiter die dazumal rechte Hand vom Kardinal Dr Christoph Schönborn,
hat eine Telefonnachricht im Auftrag des Kardinal Dr Christoph Schönborn an Eva Nowatschek
auf deren Anrufbeantworter gesprochen.

"Gespräch seitens Kardinal an Eva Nowatschek"

http://upit.to/file:609e2f0a14

Gedankennotiz zu dieser Telefonnachricht von seitens des Kardinal Dr.Christoph Schönborn an Eva Nowatschek
Der Kardinal Dr.Christoph Schönborn wußte und weiß über jedes der Opfer egal ob durch die vielen hauseigenen Kindesschänder
der kath.kirche und auch bei den kath.Schulbrüdern bestens bescheid.
Seine Anfrage nach Namensnennung der anderen Opfer ist demnach ein Hohn und eine Kontrolle seinerseits,
ob er auch alle Namen der Opfer für sein Kirchenarchiv gespeichert hat.

Erst im Jahre 2004 wurde ein kindesschändender kath.Schulbruder,
unter enormster Vorarbeit, auch von mir, dem man 35
von ihm vergewaltigte Kinder bei den kath.Schulbrüdern in Strebersdorf
beweisen konnte, rechtskräftig zu 6 Monaten Haft verurteilt.


Auch ihm wollte die Justiz völlig strafverschonen, weil sie meinten er wäre Demenz.
Erst mit Druck der Öffentlichkeit und nicht täterdienlichen Medien war es gelungen,
ihm als schon immer tatgeständigen Kindesschänder vor Gericht zu stellen.

Dieser kath.Schulbruder der aus Belgien abstammt, war immer schon
zu seinen Vorgesetzten tatgeständig. Er machte auch daraus nie ein Geheimis,
dass er seine Neigung sicher ausleben würde.Trotzdem gab ihm sein erster
Vorgesetzter in Österreich, der damalige Abt.Dr Joachim Angerer aus dem Stift Geras,
die Betreuung von Kindern in die Hand.
Logischerweise mißbrauchte er massenhaft, die ihm anvertrauten Kinder.
Mit absoluterm Tatwissen und Duldung, von unserem österreichischen
Kardinal Dr Christoph Schönborn,dass er für die ihm anvertrauten,
wehrlosen Kinder ein gefährlicher Verbrecher ist, hat ihm der Abt.Dr Joachim Angerer,
wenn er es zu offensichtlich trieb und sich die Eltern der Kinder bei ihm
oder unserem österreichischen Kardinal Dr.Christoph Schönborn beschwerten,
ihm blos auf andere Dienststellen, wieder mit der Aufgabe Kinder, die der kath.Kirche
in deren Enrichtungen anvertraut sind, versetzt, ohne die Eltern vor ihm zu warnen.

So fand dieser Louis F......, der sich im katholischen Künstlernamen Bruder Robert nennt,
als tataktiver und tatgeständiger Kindesschänder, auch zu den kath.Schulbrüdern in Strebersdorf,
seine ihm geöffneten Tore.
Wo er sich wieder mit vollem Wissen und Duldung seiner Vorgesetzen bei den kath.Schulbrüdern
und unserem Kardinal Dr Christoph Schönborn und dem Abt Dr Joachim Angerer
und mit absoluten nachweislichem Wissen und Duldung, um seine, für ihm anvertrauten Kinder,
absolute Gefährlichkeit, offene Türen bei den kath.Schulbrüdern, wo er sich wieder auf die Jagd
nach Kindern machen durfte und diese als seine Opfer hinterlassen hat.

Wenn Erwachsene in ihrer Berufsausübung fremde Kinder betreuen,
so haben die gesetzlich zwingend,tunlichst auf die bestmöglichste Sicherheit
dieser Kinder zu achten.
Nicht so bei und in der kath.Kirche und deren Einrichtungen,
den dort sind die der kath.Kirche anvertrauten Kinder, das Freiwild
der hauseigenen Kindesschänder. Die nicht wie gesetzlich zwingend
vorgeschriben nach einer Kindesvergewaltigung zur Strafanzeige gebracht werden,
ondern von ihren kath.Vorgesetzen blos nur auf andere Dienstposten,
wieder mit Kindern zusammengebracht werden,
wo sie wieder Kinder jagen und vergewaltigen dürfen.
Wem wundert es, wenn Kindesschänder Kinder vergewaltigen,
wenn sie die Justiz, offensichtlich im Auftrag der kath.Kirche schützt.

Dass von der kath.Kirche für ihre hauseigenen Kindesschänder,
bis heute beibehaltene täterschützende Verhalten,
nennt man vom Gesetz, eine Mittäterschaft, unterlassene Hilfeleistung,
besonders erschwert, weil es anvertraute Minderjährige,
die einem besonderen gesetzlichen Schutz bedürfen, betrifft.
Dieses sehr häufige täterdienliche Verhalten der kath.Kirche,
wird in Österreich von der Justiz nachweislich
( siehe Fall Manuel Nowatschek) unterstützt und gefördert.

Lese hier seine Reportagen,
wovon eine von der Kronen Zeitung
im Gerichtsteil nach seiner rechtskräftigenVerurteilung stammt.
Leider vergaß der Reporter den Tatort zu nennen
und nannte den Tatort blos eine Wiener Schule.
Seine Rechtfertigung an mich war:
Er wolle die Opfer schützen.
Ich nenne so etwas Täterschutz und eine Gefährdung
von weiteren dorthin anvertrauten Kinder,
weil der Tatort und die Täter den Eltern
schon wieder verschwiegen wurde.

Stolz bin ich dabei auf den leider schon verstorbenen
Chefredakteur von NEWS Alfred Worm,

der die Pflicht Kinder zu schützen ernst genommen hat
und weder den Tatort noch die Täter der kath.Schulbrüder
in Strebersdorf geschützt hat.Er übergab sein gesamtes Archiv
über die Strebersdorfer-Schulbrüder noch bevor er verstarb
an Eva Nowatschek




Ombudsstelle der Erzdiözese Wien für Opfer
sexuellen Missbrauchs in der Kirche,
seit dem Kampf von der Mutter von Manuel Nowatschek,
gibt es diese, in vielen Bundesländern in Österreich.
Ihre Existenz wäre an sich ein Fall für den Staatsanwalt,
aber nicht in Österreich.

http://209.85.129.104/search?q=cache:aLM…clnk&cd=2&gl=at

Versucht Euch bitte vorzustellen, dass auch andere Berufsgruppen,
samt deren Berufsinnungen sicher mehrere Menschen zu vertreten
haben, ebenfalls zu solchen Ombudsstellen,
für deren von Kollegen missbrauchten Kindern,
bei deren Berufsausübung,
ins Lebenrufen würden.
Wäre dass für Dich wünschenswert ?
Oder soll einzig und alleine der Staatsanwalt die Anlaufstelle
für diese so schweren Verbrechen sein ?

Mag. Andreas Grundbichler, der nicht so wie die anderen
von Dr. Farid Rifaat vertreten wurde, pfändete Manuel N.

Die Opferpfändung war im Februar 2006 abgeschlossen.
Siehe einen Monat später die Aufforderung im Anwaltsbrief an Manuel,
wo der Täter sein Opfer in der Kanzlei seines Anwaltes zu sprechen wünscht.
Demnach: "Was wollte Mag Andreas Grundbichler noch, den seine Pfändung war,
wenn auch ungesetzlich, aber restlos bezahlt, siehe dazu Schreiben der PVA

Zudem wurde der damals mündige minderjährige Manuel N.
nach einer sechsjährigen Vertuschungsarbeit der Justiz, blos dewegen,
weil seine Eltern seine Täter gesetzestreu strafrechtlich angezeigt haben,
zu den Kosten der Anwälte seiner Vergewaltiger verurteilt.

Und das, obwohl es in der Judikatur dafür keine Erklärung gibt und somit gesetzeswidrig ist.
Es gab gegen seine Täter nie eine Hauptverhandlung, demnach gab es auch nie ein Urteil
und trotzdem muss Manuel die Anwälte, von der U-Richterin Dr.Helene Partik Pable
gesondert dazu verurteilt, die Kosten für die Anwälte seiner Täter bezahlen.

Wenn sich Staatsanwälte und Richter erlauben, sich gesetzeswidrig zu verhalten,
so muss sie eine enorme Macht dazu getrieben haben.

> Daher war diese Verurteilung des Opfers Manuel zu den Anwaltskosten seiner Täter,
auch wenn das weltweit gesetzeswidrig war und auch heute noch ist,
aus der Sicht der Täter an die Justiz erwünscht, fast logisch, den die mächtigen Täter
wollten Manuel, dann, wenn er einmal erwachsen wird,
ein Klagen wollen seiner Täter, damit schon im Vorfeld damit abgewöhnen.
Das nennt man, wenn es um eine enorme Macht geht, die selbst dann,
wenn sie wehrlose Kinder vergewaltigen und vom Staat, Politikern und Justiz
geschützt werden müssen, kath.Kirche.







SEXUELLER MISSBRAUCH - Vatikan verordnete "ewiges Schweigen"
Seit zwei Jahren wird vor allem die US-Kirche durch Klagen
wegen sexuellen Missbrauchs erschüttert Priester
sollen sich an Kindern vergangen haben, heißt es hätten sich
die Beteiligten an ein Kirchen-Dokument von 1962 gehalten,
wären die Fälle nie an die Öffentlichkeit gekommen
Rom - Der Vatikan hat vor rund 40 Jahren offiziell angeordnet,
Fälle sexuellen Missbrauchs durch Priester nicht der Öffentlichkeit
mitzuteilen Bischöfe in der ganzen Welt seien
damals in einem streng vertraulichen Schreiben
angewiesen worden, solche Vergehen
"mit größter Geheimhaltung" innerkirchlich zu verfolgen.
Das berichtet die Londoner Zeitung "The Observer"

Auch Opfer des Missbrauchs sollten unter der Drohung
der Exkommunizierung "ewiges Schweigen" schwören Sie
sollten den Missbrauch aber innerkirchlich anzeigen.
Der Vatikan wollte dazu heute nicht Stellung nehmen
Es gibt dazu zur Zeit keine Reaktion",
hieß es in der Pressestelle
Ein Sprecher der katholischen Kirche in Großbritannien
habe die Echtheit des Dokuments bestätigt,
schrieb "The Observer" Allerdings bestritt er,
dass es sich um einen absichtlichen Plan zur Vertuschung
sexueller Missbrauchsfälle in der Kirche handele
Es gehe vielmehr darum, "Beschuldigte zu schützen,
so wie dies heute bei Zivilverfahren der Fall ist"
Das lateinische Rundschreiben des damaligen Heiligen Uffiz,
der heutigen Glaubenskongregation mit dem Titel
"Crimine Solicitationies" bezieht sich auf sexuelle Belästigung
durch Priester im Beichtstuhl oder vor und nach der Beichte.
In dem 69-Seiten-Schreiben geht es im Einzelnen darum,
wie innerkirchliche Untersuchungen in solchen Fällen
zu führen und Priester eventuell zu bestrafen sind
Das Schreiben trage das Siegel des damaligen Papstes
Johannes XXIII Ein US-Anwalt habe es bei Nachforschungen
über sexuellen Missbrauch in Geheimarchiven
der katholischen Kirche entdeckt, berichtet das Blatt
Papst Johannes Paul II hatte 2001 in Zusammenhang
mit Vorwürfen gegen amerikanische Priester ein
hartes Vorgehen gegen solchen Missbrauch gefordert
Quelle: DER SPIEGEL
[ Erstveröffentlichung auf dieser Webseite: 14. Juli 2004 ]
weitere diesbezügliche lesenswerte Links zu anklicken. http://209.85.129.104/search?q=cache:87F…clnk&cd=1&gl=at
Das Missbrauchsdokument befohlen vom Vatikan,
weltweit an alle Erzdiziöse der kath.Kirche
und offensichtlich, wie im Falle Manuel Nowatschek
absolut beweisbar, auch an alle Gerichte.
Link:
http://image.guardian.co.uk/sys-files/Ob…/Criminales.pdf
* Vatikanisches Geheimarchiv
* Das Originaldokument des Vatikans - PDF-File, "The Observer" (englische Übersetzung)
* Vatican told bishops to cover up sex abuse ("The Observer")

> Und nun kurz zurück zum Fall Manuel Nowatschek
gegen die kath.Schulbrüder:
Wenn Macht mißbraucht wird.


Hier folgt die allererste parlamentarische Anfrage eines Abgeordneten
der 2. Republik Österreichs an einen Minister, die der damalige Justizminister
nicht beantwortet hat, weil der damalige 1. Präsident des Nationalrates,
Herr Dr. Heinz Fischer, diese Fragen als Ministeranfrage verboten hat
(siehe die Fragen in den drei folgenden Links).
So wie zuvor die gesetzlich zwingende Tatortsicherung und Hausdurchsuchung
nach der Strafanzeige nicht stattgefunden hatte und eine Hausbegehung
erst 5 Jahre nach der Strafanzeige, wie bei einem Museumsbesuch
(schau nicht hinter dem Vorhang nach ) stattfand.

Verbotene Parlamentsanfrage wegen dem Fall Manuel Nowtaschekgegen die kath.Schulbrüder-
und dem darauffolgenden Justizskandal





Lese nach anklicken auch hier:

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